25.04.2025

Bauunternehmen insolvent: Stadt vergibt Erschließung von Baugebiet in Angelmodde schnellstmöglich neu

Südlich der Hiltruper Straße soll in Angelmodde ein neues Baugebiet mit rund 250 Wohneinheiten entstehen. ©Stadt Münster

Südlich der Hiltruper Straße soll im Stadtteil Angelmodde in Münster ein neues Baugebiet mit rund 250 Wohneinheiten entstehen. 

Münster (SMS). Die Erschließungsarbeiten für das neue Baugebiet südlich der Hiltruper Straße in Angelmodde werden sich zum Bedauern der Stadtverwaltung Münster verzögern. Die Stadt hat am Montag, 17. März 2025, den Vertrag mit dem beauftragten Bauunternehmen Karl Pollmann GmbH aus Beckum gekündigt, nachdem das Unternehmen Insolvenz angemeldet hatte. Ein finanzieller Schaden für die Stadt Münster ist nicht eingetreten. Durch die Kündigung des Vertrags hat die Stadt die Möglichkeit, die Erschließung neu auszuschreiben und den Auftrag an ein anderes Unternehmen zu vergeben. Die Arbeiten in Angelmodde können so schnellstmöglich wiederaufgenommen werden.

Im November 2024 hatte die Karl Pollmann GmbH im Zuge der Erschließungsarbeiten damit begonnen, den Oberboden im zukünftigen Baugebiet abzutragen und Vorarbeiten für Leitungsgräben und ein Regenrückhaltebecken zu leisten.

Entstehen soll in Angelmodde ein Wohnquartier auf einer rund 9,5 Hektar großen Fläche östlich des Albersloher Wegs und südlich der Hiltruper Straße. Vorgesehen sind etwa 250 Wohneinheiten in Ein- und Mehrfamilienhäusern. Auch eine Kita mit rund 130 Betreuungsplätzen, ein großer Spielplatz sowie Grünanlagen werden Teil des Baugebiets sein. Der ursprüngliche Zeitplan sah vor, dass die Erschließungsarbeiten im Herbst 2026 abgeschlossen sind. Einen neuen Zeitplan kann die Stadt vorlegen, sobald der Auftrag neu vergeben ist.

Karte: Südlich der Hiltruper Straße soll in Angelmodde ein neues Baugebiet mit rund 250 Wohneinheiten entstehen. Karte: Stadt Münster.

Erschließungsarbeiten – was umfasst das üblicherweise?

Die Erschließungsarbeiten für ein geplantes Wohnquartier umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um das Gebiet baureif zu machen und eine funktionierende Infrastruktur bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:

1. Verkehrstechnische Erschließung

  • Bau von Straßen, Geh- und Radwegen
  • Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz
  • Parkplätze und Stellplätze
  • Straßenbeleuchtung

2. Ver- und Entsorgungsleitungen

  • Stromversorgung (Niederspannungsnetz, ggf. Trafostationen)
  • Wasserversorgung (Trinkwasserleitungen)
  • Abwasserentsorgung (Schmutz- und Regenwasserkanäle)
  • Gasversorgung (sofern vorgesehen)
  • Telekommunikation (Glasfaser, Telefonleitungen)
  • Fernwärmeversorgung (falls Teil des Konzepts)

3. Geländevorbereitung

  • Erdarbeiten (Planierung, Bodenaustausch)
  • Erschütterungsschutz, Bodenverdichtung
  • Entwässerung (Regenrückhaltebecken, Versickerungsanlagen)
  • Lärmschutzmaßnahmen (Wälle, Schallschutzwände)

4. Öffentliche Grünflächen & Freiraumgestaltung

  • Parks, Spielplätze, Grünanlagen
  • Bepflanzung und Baumbestand
  • Fußgängerzonen und Plätze

5. Technische Infrastruktur & Sondermaßnahmen

  • Smart-City-Anwendungen (z. B. intelligente Beleuchtung)
  • Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (Photovoltaikanlagen, Regenwassernutzung)
  • Sicherheitsmaßnahmen (Feuerwehrzufahrten, Notfallkonzepte)

Diese Arbeiten der Erschließung erfolgen meist in Phasen, wobei zunächst die Grunderschließung (Hauptstraßen, Wasser, Abwasser) und danach die Feinerschließung (Nebenstraßen, Grünflächen) durchgeführt werden.