14.12.2024

Historiker Dr. Christof Spannhoff berichtet auch von unterschiedlichen Maßstäben im frühen 17. Jahrhundert

Münster-Angelmodde -agh-. Bei solch drakonischen Strafen in Gerichtsurteilen aus Münster konnten die Gäste der Heimatfreunde Angelmodde nur staunen. Das Staunen begann aber häufig schon bei den Anklagen – sie verrieten, dass die Urteile aus einer anderen Zeit mit anderen Werten stammten. „Münstersche Gerichtsbarkeit im 17. Jahrhundert als Quelle der Alltagsgeschichte“ war das Thema des Vortrags von Dr. Christof Spannhoff bei der Mitgliederversammlung des Vereins. Der Historiker Spannhoff arbeitete an der WWU, leitete als Direktor das Mühlenhof-Museum und ist heute Leiter des Emslandmuseums in Lingen.
Seine Fälle verrieten viel über damalige Verhältnisse in der Gesellschaft. Weil er zur Zeit des Sends einem Knecht die Nase blutig geschlagen hatte, musste ein Soldat 1601 die Todesstrafe fürchten, erhielt aber mildernde Umstände und eine Strafe von fünf Mark. Handfest verlief ein Streit zweier Pfarrers-Aspiranten um eine Pfarrstelle in Rinkerode, und das in der Kirche. Einer wurde wegen Zauber-Büchern angeklagt, diese verbrannt, er nicht bestraft. Eine dem Aegidii-Kloster entlaufene Nonne wurde wegen Diebstählen mit dem Schwert am Zwinger hingerichtet.
Eine Frau hatte für ihre Ehe-Auflösung nur die Hälfte des Geschuldeten bezahlt – das kostete ihren neuen Mann, einem Zinn-Gießer, die Mitgliedschaft in seiner Handwerker-Gilde und damit die Existenz. Ein Diebstahl an einer Witwe führte zum Tod des Paares. Dabei hatten sie für damalige Verhältnisse noch „Glück“. Weil mildernde Umstände galten, wurden sie nicht gehängt und in der Nähe vergraben, völlig ehrenlos, sondern geköpft und beerdigt.
Gen hätten die Gäste der Mitgliederversammlung noch mehr erfahren von diesem Referenten. Was bedeutet eine Strafe von fünf Mark im Jahre 1601? Gilt der Spruch: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“? Spannhoff will der Sache mit der Mark nachgehen, worauf ihn Vize Hein Götting kurzerhand auch zur nächsten Mitgliederversammlung vorlud. Ob der Spruch von den Kleinen und den Großen gelte, dazu zu forschen habe er gerade einen Studierenden beauftragt, so Spannhoff. Beeindruckt entließen die Angelmodder den Historiker – bis zum nächsten Mal.
() Gräbt in Gerichts-Akten des 17. Jahrhunderts nach Aufschluss über die Alltags-Verhältnisse in Münster: Dr. Christof Spannhoff. Foto: A. Hasenkamp.

Post
Filter